Telefon: 041 988 12 82
Telefax: 041 988 20 34
Kontakt: steueramt@
ufhusen.ch
Das Steueramt Ufhusen betreut rund 600 Steuerpflichtige Natürliche und Juristische Personen. Unselbständig Erwerbende Personen und Rentner (ca. 420) erhalten Ihren Veranlagungsentscheid vom Steueramt Ufhusen. Selbständig Erwerbende Personen und Juristische Personen werden von der kant. Steuerverwaltung des Kantons Luzern eingeschätzt. Die Fakturierung erfolgt für alle Steuerpflichtige Personen durch das Steueramt Ufhusen. Im weiteren wird die Veranlagung der Nachträglichen Vermögenssteuer durch das Steueramt vorgenommen.
| Name | Funktion | Kontakt |
|---|---|---|
| Kneubühler Esther | Gemeindebuchhalterin und Steuerfachfrau |
Vergütungszins für Vorauszahlungen 1.0 %
Negativer/Positiver Ausgleichszins 1.50 %
Verzugszins für verspätete Zahlungen 5.0 %
Ab dem 01. Januar 2001 werden alle Steuer-Vorauszahlungen verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem Datum der Gutschrift. Wenn das Wertschriftenverzeichnis bis spätestens 31. März abgegeben wird, werden auch die Verrechnungssteuergutschriften ab 01. Juni verzinst.
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch Einzahlungsscheine für Vorauszahlungen zu.
Die Steuererklärung ist 30 Tage nach Erhalt einzureichen. Falls Sie aus wichtigen Gründen diese Frist nicht einhalten können, bitten wir um Eingabe einer Fristverlängerung. Wir bitten Sie, für das Ausfüllen das Merkblatt zu beachten. Wir danken im voraus für Ihre Mitarbeit.
Steuerformulare und Steuererklärungssoftware 2009
Steuerfuss
| Dienst | Link |
|---|---|
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Montag - Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwochnachmittag:
geschlossen
Tel: 041 988 12 57
Fax: 041 988 20 34
Gemeindekanzlei
Schulhausstrasse 3
6153 Ufhusen
