Vormundschaftssekretariat

Telefon: 041 988 12 57
Telefax: 041 988 20 34    
Kontakt: gemeindekanzlei@ufhusen.ch


Das Vormundschaftssekretariat ist zuständig für die Entgegennahme von Gefährdungsmeldungen und Anträgen, über die der Gemeinderat als Vormundschaftsbehörde nach Gesetz und Verordnung zu entscheiden hat

Massnahmen für Kinder

  • Erziehungsaufsicht (Erteilung von Weisungen an die Eltern)
  • Erziehungsbeistandschaft (zur Unterstützung der Eltern)
  • Aussereheliche Beistandschaft (Feststellung Vaterschaft, Unterhaltsregelung)
  • Einschränkung oder Entzug der elterlichen Obhut (Fremdplatzierung)
  • Unmündigkeitsvormundschaft
  • Fürsorgerischer Freiheitsentzug
  • Kindsvermögenskontrolle (wenn nur ein Elternteil das elterliche Sorgerecht hat)
  • Pflegekinderkontrolle
  • Kontrolle über Kinderkrippen, Horte, Spielgruppen etc. (Aufnahme von mehr als fünf Kinder unter zwölf Jahren)

Massnahmen für Erwachsene

  • Beistandschaften (Vertretung, Verwaltung)
  • Beiratschaften (Vertretung, Verwaltung)
  • Vormundschaften (Entmündigung)
  • vorsorgliche Massnahmen

Allgemein

  • Auskunft in Vormundschaftsfragen
  • Durchführung vormundschaftlicher Verfahren

Name Funktion Kontakt
Graf-Spahr Thomas Sozialvorsteher
E-mail
Kunz Matthias Gemeindeschreiber E-mail
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